B-Schein-Ausbildung
Wer über die Umgebung eines Fluggebiets hinaus fliege möchte, braucht den unbeschränkten Luftfahrerschein für Luftsportgeräte (B-Schein, Überlandberechtigung).
Für den beschränkten Luftfahrerschein müssen mindestens 20 von einer Flugschule bestätigte Höhenflüge als Alleinflüge mit beliebiger Startart auf 2 verschiedenen Geländen nachgewiesen werden. Davon müssen mindestens 10 mit mehr als 30 Minuten Flugdauer bewältigt werden.
Voraussetzung die den B-Schein sind, dass die flugtechnischen Anforderungen für Überlandflüge, auch abseits zugelassener Gelände, sicher beherrscht werden. Der Pilot ist in der Lage Überlandflüge selbständig zu planen, sie bei thermischen Bedingungen durchzuführen und auf kleinen Flächen auch bei stärkerem Wind zu landen.
Darüber hinaus sind Ausbildungsinhalte in Theorie und Flugpraxis vorgeschrieben.
Prüfung
Theoretische Prüfung: Schriftliche Theorieprüfung durch einen unabhängigen Prüfer des DHV
Berechtigungen
Die B-Lizenz berechtigt zum freien Fliegen mit Überlandflügen.
B-Schein-Praxis
Für die Praxisausbildung ist keine bestimmte Fluganzahl erforderlich, sondern die Absolvierung der bestimmter Praxis-Ausbildungsinhalte.
B-Schein-Theorie
15 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten in den Sachgebieten:
Luftrecht, Meteorologie, Navigation, Verhalten in besonderen Fällen.