Groundhandlinggelände Lübars
Im Volks und Freizeitpark Lübars genauer gesagt auf dem Müllberg – einer aufgeschütteten kleinen Anhöhe – liegt unser Flug- und Übungsgelände in Berlin. Ein sanft geneigter Hang mit einem Höhenunterschied vonca. 30Metern. Bei Westwind wird dieser Hang bereits seit Jahren von Berliner Fliegern zum Groundhandling und der Verbesserung von Aufzieh- und Starttechnik genutzt. Bei passendem Wind ist es möglich, den Startplatz um einige 10m zu überhöhen – doch Vorsicht, das Aufwindband kann sehr turbulent sein.
Die Norddeutsche Gleitschirmschule hat das Gelände offiziell als Fluggelände zugelassen. Wir bieten aber derzeit dort keine Kurs an. Mit der Zulassung sind Auflagen verbunden:
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Was auf dem Gelände beachtet werden muss
Was auf dem Gelände Lübars beachtet werden muss:
- seitens des Geländeeigentümers – dem Bezirksamt Reinickendorf:
Das Bezirksamt Reinickendorf steht dem Flugbetrieb positiv gegenüber. Andere sportliche oder freizeitorientierte Nutzungen des Geländes sind zu ermöglichen, insbesondere ist darauf zu achten, das andere Nutzer des Geländes nicht gefährdet werden. - seitens der Deutschen Flugsicherung GmbH
das Gelände liegt in der Kontrollzone (CTR) des Flughafens Tegel. Die DFS hat Flugbetrieb in Lübars bis zu einer Höhe von 500ft MSL genehmigt. Dazu muss Beginn und Ende des Flugbetriebs dem Tower in Tegel unter der Nummer 030 4101 3807 mitgeteilt werden.
Während des Flugbetriebs ist die telefonische Erreichbarkeit sicher zu stellen. Die DFS behält sich Flugregeländerungen vor – der Luftraum muss innerhalb von 5 Min auf Ansage des Towers in Tegel geräumt werden.
Diese Auflagen sind in einer Betriebsvereinbarung nach §25 LuftVG zwischen der DFS und dem Geländehalter enthalten. - seitens des Geländeeigentümers – dem Bezirksamt Reinickendorf:
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Viel Bürokratie für Wenig?
Man mag sich fragen, ob soviel Aufwand, soviele Regeln einem Fluggelände wie Lübars angemessen sind. Wir haben seinerzeit viel Zeit und Geld in die Zulassung investiert. Wir verstehen dieses Engagement jedoch gleichzeitig als Beitrag in die Community des “Vol Libre” und freuen uns über mehr fliegerische Möglichkeiten für alle Piloten.
Unsere Bitte daher: Beachtet bitte die Geländeauflagen, sie stellen ein Entgegenkommen der zuständigen Behörden dar und nicht etwa ein engstirniges Anwenden der gültigen Rechtsnormen.