Flugfunk nach § 44 LuftPersV

9,0085,95

ZOOM-MEETING ID: 747 982 0000

2-3 Unterrichtseinheiten mit jeweils 5 x 45 Minuten theoretische Einweisung und 4 x 45 Minuten Sprechübungen, anschließende flugschulinterne Prüfung

Termin: 03. & 04.02.2024  jeweils ab 14:00 Uhr


 

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Beschreibung

Kurzbeschreibung

Flugfunk dient der Sicherheit aller Luftverkehrsteilnehmer in der allgemeinen Luftfahrt. Auch für uns Drachen- und Gleitschirmflieger ist er ein Gewinn an Sicherheit. Die Flugfunkverordnung verlangt ein AZF oder BZF Sprechfunkzeugnis. Ausgenommen von der Zeugnispflicht sind Luftfunkstellen an Bord von Freiballonen, Luftsportgeräten und Segelflugzeugen, soweit sie nicht in den Lufträumen B, C und D betrieben werden. Die Sprechfunkerlaubnis nach § 44 LuftPersV ist eine einfache und praxisnahe Kompromisslösung für diese Luftsportler.

Der DHV-Lehrplan ist die Grundlage dieses Onlinekurses:

  1. Tag: Rechtliche Grundlagen, Voraussetzungen, Flugvorbereitung und Durchführung, Grundlagen der Funknavigation,
  2. Tag: Sprechfunkverfahren, Sprechübungen/Sprechfunkverkehr

Referentin: Ines Zießau

Schulungszeiten

Teilnahmevoraussetzung

Diese Fortbildung ist geeignet für Piloten in Ausbildung und A-Schein Piloten, die den B-Schein erwerben wollen. Eine absolvierte A-Schein Prüfung ist erforderlich, um das Flugsfunkzeugnis vom DHV bestätigt zu bekommen!

Abgeschlossen wird die Ausbildung mit einer flugschulinternen Prüfung. Um Dich auf die Prüfung vorbereiten zu können, empfehlen wir einen Zugang zum DHV-Onlearning-Portal.

Was du brauchst

Technische Voraussetzungen:

    • 1 Mac / PC
    • 1 besser 2 möglichst große Monitore
    • 1 Headset (die vom Smartphone gehen) ist sehr wünschenswert
    • Internet
    • Notizblock etc.

Vorab

Bitte den Zoom Desktop Client herunterladen: https://zoom.us/download#client_4meeting

Für die Schulung ist diese Fernbedingung für den Desktop-Nutzer erforderlich, weil sonst nicht alle Funktionen der Video Konferenz Software nutzbar sind.

Für Navigation und später für die Sprechübungen kann die digitale Version auf der Webseite der DFS genutzt werden. Dafür bitte unbedingt vorher bei der DFS im AIS-Portal registrieren: https://secais.dfs.de/pilotservice/—> „Registrierung“ anklicken und registrieren —> Eingeloggte Nutzer finden im AIS-Portal die ICAO-Karte mit dem Link „VFReBULLETIN“ (in der Karte auf ICAO umstellen).

Zur Teilnahmebestätigung könnt ihr uns das Original oder eine Scann eures Ausbildungsnachweisheftes schicken. Wir senden das Dokument zeitnah unterschrieben und gestempelt zurück.

Treffpunkt

In Eurem Wohnzimmer oder Arbeitszimmer vor dem PC.

Mehr Informationen findet ihr im Merkblatt: Informationen zum Flugfunk für Streckenflieger
(Stand 09.2020  pdf)

Sprechfunkverfahren

Wie genau beim Sprechfunk verfahren wird, ist in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) geregelt (z.B. Sprache, Zeitsystem, Art und Rangfolge von Meldungen Notverkehr etc.).
Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren (Stand 07.2019, pdf)

Frequenzen für Luft-Luft-Kommunikation

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ( BAF ) hat durch die NfL 1-1524-18 drei Frequenzen (Kanal: 122,540 MHz,  122,555 MHz,  130,430 MHz) für den Luft/Luftsprechverkehr freigegeben, die auch von Gleitschirm- und Drachenpiloten untereinander benutzt werden dürfen, wenn diese eine Luftfunkstelle mit gültiger Frequenzzuteilung betreiben (Stand Dezember 2018)

Rufzeichenzuteilung (Anmeldung Luftfunkstelle)

Antrag auf Rufzeichenzuteilung (Bundesnetzagentur)

Kennzeichen

Der DHV erteilt die Kennzeichen für nichtmotorisierte Hängegleiter, Gleitsegel und Gleitflugzeuge (D-NXXX):
Antrag auf Eintragung eines Fluggeräts und Zuteilung eines Kennzeichens (pdf)