Keine Überflugverbote durch Naturschutzbehörden

Das ist die Kernaussage, die der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig am 26.01.2023 getroffen hat. Das Urteil bezieht sich auf die bereits im Jahr 2016 eingereichte Normenkontrollklage des Ballonteams Steinhuder Meer gegen die von der unteren Naturschutzbehörde der Region Hannover erlassene Naturschutzverordnung „Totes Moor“. In dieser Verordnung wurde es Luftfahrern verboten im betreffenden Gebiet zu starten, zu landen und es unterhalb bestimmter Höhen zu überfliegen oder zu überfahren. Das BVerwG erkannte nun letztinstanzlich die Unzuständigkeit von Naturschutzbehörden für Luftfahrtregelungen.