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Online-Theorie: Sprechfunkerlaubnis nach § 44 LuftPersV

Veranstaltungsort

06.02.27 | 14:00 - 07.02.27 | 18:30
Sicherheitstraining Gardasee

https://us02web.zoom.us/j/7479820000

Mit der Sprechfunkerlaubnis nach § 44 LuftPersV kannst du als Gleitschirmflieger auch kontrollierte Lufträume nutzen, für die Flugfunk vorgeschrieben ist.
Du erweiterst damit dein Fluggebiet deutlich, bist flexibler in der Streckenwahl und kannst sicher und rechtskonform mit anderen Verkehrsteilnehmern kommunizieren.

Solange Du einen Ausbildungsvertrag mit der Norddeutschen Gleitschirmschule hast, egal ob A-Schein, B-Schein oder Windeneinweisung, kannst Du am gesamten Modularen Onlinekurs teilnehmen.

Teilnahmevoraussetzung

  • Geeignet für Piloten in Ausbildung und A-Schein-Inhaber, die den B-Schein machen wollen

  • A-Schein-Prüfung muss bestanden sein, damit der DHV das Zeugnis bestätigt

Starte dein Abenteuer

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