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Sprechfunkerlaubnis nach § 44 LuftPersV

Veranstaltungsort

7.02.2026 | 14:00 - 8.02.2026 | 18:30
Flugfunke

Flugfunk dient der Sicherheit aller Luftverkehrsteilnehmer in der allgemeinen Luftfahrt. Auch für uns Drachen- und Gleitschirmflieger ist er ein Gewinn an Sicherheit. Die Flugfunkverordnung verlangt ein AZF oder BZF Sprechfunkzeugnis. Ausgenommen von der Zeugnispflicht sind Luftfunkstellen an Bord von Freiballonen, Luftsportgeräten und Segelflugzeugen, soweit sie nicht in den Lufträumen B, C und D betrieben werden. Die Sprechfunkerlaubnis nach § 44 LuftPersV ist eine einfache und praxisnahe Kompromisslösung für diese Luftsportler.

Teilnahmevoraussetzungen

  • Für die Teilnahme am Theorieunterricht gibt es keine Voraussetzungen, wir empfehlen jedoch mindestens die abgeschlossene A-Lizenz zu haben.
  • Für Flugschüler der Norddeutschen Gleitschirmschule in A-Scheinausbildung ist dieser Kurs Bestandteil des Ausbildungsvertrages.

Was Du brauchst

Für den Theorieunterricht empfehlen wir:

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