Auf Veranlassung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) endet zum 1. Januar 2026 die bisherige gegenseitige Anerkennung österreichischer Hängegleiter- und Gleitschirmlizenzen für Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Damit läuft eine seit fast 30 Jahren bestehende Regelung aus, die es ermöglicht hat, in Österreich erworbene Lizenzen unkompliziert im deutschen Luftraum zu nutzen.
Ab dem neuen Jahr müssen alle Pilot*innen mit Wohnsitz in Deutschland einen deutschen Luftfahrerschein nach LuftVG erwerben. Die Abwicklung und Anerkennung erfolgt über den Deutschen Gleitschirm- und Drachenflugverband (DHV). Das bedeutet, dass sie eine theoretische und praktische Prüfung vor einem DHV-Prüfer ablegen müssen.
Umgekehrt ist derzeit davon auszugehen, dass Fluglehrer- und Tandemberechtigungen ab dem 1. Januar 2026 in Österreich nicht mehr automatisch anerkannt werden. Diese müssten voraussichtlich beim ÖAeCentsprechend umgeschrieben werden.
Aktuell laufen noch Gespräche zwischen DHV und ÖAeC zur zukünftigen Zusammenarbeit und möglichen Anerkennungsregelungen auf Verbandsebene. Über den weiteren Stand und konkrete Ergebnisse wird der DHV zeitnah informieren.


