Ab dem 25. Mai 2020 ist das Schulen in Flugschulen in MV wieder erlaubt und gleichzeitig dürfen wir Piloten aus dem gesamten Bundesgebiet wieder auf dem Flugplatz begrüßen.

Das Fliegen und Schulen ist nur dann möglich, wenn die Vorgaben aus der Corona-Landesverordnung M-V, sowie die Rahmenempfehlungen des Deutschen Olympischen Sportbundes und des Deutschen Hängegleiterverbandes einhalten. Dafür hat sich die Norddeutsche Gleitschirmschule Verhaltensregeln  gegeben, zu deren Einhaltung sich jeder Teilnehmer am Flug- und Schulungsbetrieb verpflichtet. Insbesondere darf nur derjenige am Flugbetrieb teilnehmen, der sich einen Tag vorher bei Dagmar unter dagmar@norddeutsche-gleitschirmschule.de bzw. WhatsApp unter 0160 80 18 173 anmeldet.

 Norddeutsche Gleitschirmschule Verhaltensregeln

  1. Am Schleppbetrieb darf nur teilnehmen, wer sich vorher persönlich bei Dagmar über WhatsApp oder SMS 0160 80 18 173 oder per Mail: dagmar@norddeutsche-gleitschirmschule.de angemeldet und eine Bestätigung erhalten hat. Schleppbetrieb findet nur nach vorheriger Anmeldung in kleine Gruppen statt.
  2. Jeder Teilnehmer übermittelt am Tag vor dem Schleppbetrieb seine persönlichen Daten mit folgendem Inhalt: Vor- und Zuname, vollständige Adresse, Telefonnummer.
  3. Piloten, die sich krank fühlen, dürfen nicht kommen bzw. werden bei Erkältungs-Symptomen sofort heimgeschickt.
  4. Jeder lizensierte Pilot fliegt ausschließlich mit seiner Ausrüstung. Dazu gehören insbesondere Helm und Funkgerät.
  5. Sollten (ausnahmsweise) fremde Ausrüstungsgegenstände genutzt werden, sind diese vor der Rückgabe sofort zu desinfizieren.
  6. Flugschüler haben ebenfalls einen eigenen Helm zu nutzen. Sie bekommen die Ausrüstung für die jeweilige Ausbildungseinheit (mind. ein Tag) von der Flugschule gestellt. Vor der Rückgabe sind die Ausrüstungen in geeigneter Form zu desinfizieren.
  7. Jeder Teilnehmer hat ausreichend für Hygiene zu sorgen. Dazu gehören Mundschutz, Waschzeug und Desinfektionsmittel.
  8. Während des Schleppbetriebs wird ein verantwortlicher Startleiter/Flugleiter benannt, der auch die Durchsetzung der Infektions-Schutzmaßnahmen beobachtet und gegebenenfalls auf Übertretungen hinweist.
  9. Technik (Winde und Seilauszugsfahrzeug) werden ausschließlich vom Personal der Norddeutschen Gleitschirmschule bzw. von den von der Flugschule beauftragten Personen bedienen. Grundsätzlich sollte ein Personalwechsel vermieden werden. Sollte ein Wechsel notwendig sein, sind die Bedienelemente in geeigneter Form zu desinfizieren.
  10. Die Startstellen der Seile müssen mindestens 30 m voneinander getrennt liegen. Am Start sind in geeigneter Form Bereiche zu markiert, wo die Schirme ausgelegt und die Starts durchgeführt werden. In diesen Bereichen halten sich nur der Startleiter und der zu startende Pilot auf.
  11. Partnercheck und Absprachen erfolgen mit entsprechendem Abstand. Um die Abstandsregel besser einhalten zu können, sind die 2m langen Vorseilverlängerungen zu nutzen.
  12. Bei einem Startabbruch läuft bei Bedarf nur der Startleiter oder eine zu benennende Person zum Piloten, gleiches gilt grundsätzlich auch bei einem Unfall. Auf Eigenschutz ist unbedingt zu achten.
  13. Piloten, die nicht starten, haben sich außerhalb des Startbereiches mit entsprechendem Abstand aufzuhalten.
  14. Bodenhandling kann unabhängig vom Schleppbetrieb von mehreren Personen weiträumig verteilt durchgeführt werden.