Flugfunk nach § 44 LuftPersV
8. February 2025 @ 14:00 - 9. February 2025 @ 18:30
Referent: Ines Zießau
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Flugfunk dient der Sicherheit aller Luftverkehrsteilnehmer in der allgemeinen Luftfahrt. Auch für uns Drachen- und Gleitschirmflieger ist er ein Gewinn an Sicherheit. Die Flugfunkverordnung verlangt ein AZF oder BZF Sprechfunkzeugnis. Ausgenommen von der Zeugnispflicht sind Luftfunkstellen an Bord von Freiballonen, Luftsportgeräten und Segelflugzeugen, soweit sie nicht in den Lufträumen B, C und D betrieben werden. Die Sprechfunkerlaubnis nach § 44 LuftPersV ist eine einfache und praxisnahe Kompromisslösung für diese Luftsportler.