Zum Inhalt springen

Flugfunk nach § 44 LuftPersV

85,00

ZOOM-MEETING ID: 747 982 0000

2-3 Unterrichtseinheiten mit jeweils 5 x 45 Minuten theoretische Einweisung und 4 x 45 Minuten Sprechübungen, anschließende flugschulinterne Prüfung

Termin: 8. & 9. Februar 2025


 

Kategorie: Schlagwörter: ,
Flugfunk dient der Sicherheit aller Luftverkehrsteilnehmer in der allgemeinen Luftfahrt, aber auch für uns Drachen- und Gleitschirmflieger. Die Flugfunkverordnung verlangt ein AZF oder BZF Sprechfunkzeugnis. Ausgenommen von der Zeugnispflicht sind Luftfunkstellen an Bord von Freiballonen, Luftsportgeräten und Segelflugzeugen, soweit sie nicht in den Lufträumen B, C und D betrieben werden. Die Sprechfunkerlaubnis nach § 44 LuftPersV ist eine einfache und praxisnahe Kompromisslösung für diese Luftsportler.

Der DHV-Lehrplan ist die Grundlage dieses Onlinekurses:

  1. Tag: Rechtliche Grundlagen, Voraussetzungen, Flugvorbereitung und Durchführung, Grundlagen der Funknavigation,
  2. Tag: Sprechfunkverfahren, Sprechübungen/Sprechfunkverkehr

Referentin: Ines Zießau

Schulungszeiten

Teilnahmevoraussetzung

Diese Fortbildung ist geeignet für Piloten in Ausbildung und A-Schein Piloten, die den B-Schein erwerben wollen. Eine absolvierte A-Schein Prüfung ist erforderlich, um das Flugsfunkzeugnis vom DHV bestätigt zu bekommen!

Abgeschlossen wird die Ausbildung mit einer flugschulinternen Prüfung. Um Dich auf die Prüfung vorbereiten zu können, empfehlen wir einen Zugang zum DHV-Onlearning-Portal.

Was du brauchst

Technische Voraussetzungen:

    • 1 Mac / PC
    • 1 besser 2 möglichst große Monitore
    • 1 Headset (die vom Smartphone gehen) ist sehr wünschenswert
    • Internet
    • Notizblock etc.

Zur Teilnahmebestätigung könnt ihr uns das Original oder eine Scann eures Ausbildungsnachweisheftes schicken. Wir senden das Dokument zeitnah unterschrieben und gestempelt zurück.

Treffpunkt

In Eurem Wohnzimmer oder Arbeitszimmer vor dem PC.

 

Mehr Informationen findet ihr hier auf der Internetseite des DHV